Genug ist genug, liebes Kultusministerium...

Elke Heilmann

Elke Heilmann

Inklusion: Schon im Grundgesetz steht, dass niemand, also auch Menschen mit Behinderungen, benachteiligt werden darf und selbstverständlicher Teil dieser Gesellschaft sind. Auch in den Schulgesetzen Bayerns wurde dies – zwar erst nach einem Gerichtsurteil, aber immerhin, fest verankert.

Eltern mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen erleben heutzutage, dass das Bewußtsein, dass Inklusion ein Recht ist, inzwischen auch in den Bildungseinrichtungen und den Leistungsträgern für Eingliederungshilfen durchaus vorhanden ist.  Einige haben auch verstanden, wo gelebte Inklusion Schule für ALLE besser macht, scheitern aber noch regelmäßig am Wissen und der Unterstützung für die Umsetzung. Andere haben es noch nicht verstanden, so erkläre ich hier gern, was gelebte Inklusion in der Schule nach den UN BRK tatsächlich bedeutet:

Jedes Kind, unabhängig von gesellschaftlicher Stellung und Religion wird wertgeschätzt, wenn nötig an die Hand genommen und im individuellen Entwicklungsrahmen (von etwas weniger Potential bis zur Hochbegabung) als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft akzeptiert. Es wird ein Miteinander statt Gegeneinander. So können die anstehenden Probleme die wir Vorgenerationen mitverschuldet haben, angegangen und gelöst werden.

Da frage ich mich: wie kann man das für sein Kind und  Kindeskinder nicht wollen? Wie kann man Inklusion ablehnen oder verhindern wollen?