Genug ist genug, liebes Kultusministerium...

Engelbert Schmid

Engelbert Schmid

Ein inklusives Bildungssystem ist Menschenrecht

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 17. Dezember 2006 das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) beschlossen. Am 3. Mai 2008 ist es in Kraft getreten und wurde bisher (Stand April 2021) von 182 Staaten der Weltgemeinschaft ratifiziert.

In Deutschland wurde die UN-BRK nach Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember 2008 vom Deutschen Bundestag mit Gesetz vom 21. Dezember 2008 ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 ist das UN-Abkommen in der Bundesrepublik in Kraft.

Die UN-BRK steht damit im Rang eines Bundesgesetzes, das für alle Bundesländer einschließlich Bayern völkerrechtlich verbindlich ist. Alle Länder der Bundesrepublik Deutschland sind kraft der Ratifikation verpflichtet, die Vorschriften des internationalen Übereinkommens in nationales Recht umzusetzen und in eine dementsprechende bildungspolitische Praxis zu überführen.

Dennoch ist bis zum heutigen Tage schulische Inklusion in Bayern weder ein individuelles Recht des Kindes noch eine verbindliche Pflicht von Schulen. Das Schulgesetz kennt keinen Primat der Inklusion bzw. einen Vorrang des gemeinsamen Unterrichts.

Bayern hält am gegliederten, selektiven Schulwesen, an allen Schulformen einschließlich des Sonderschulsystems voll umfänglich fest.

Bayern braucht eine Schule, die systemisch in all ihren Strukturen, Inhalten, Methoden, Verfahren und Ressourcen darauf eingestellt ist, auf unterschiedliche Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder einzugehen, deswegen eine inklusive Schule für alle. Sie dient der umfassenden Förderung ausnahmslos aller Kinder im gemeinsamen Unterricht.

Die Gemeinschaftsschule bietet dafür die entsprechenden Voraussetzungen. Sie ist eine inklusive Schule für alle, eine Schule der Vielfalt und Gemeinsamkeit. Gemeinsames Leben und Lernen ist das Wesen dieser Schule. Jedes Kind wird individuell nach seinen Möglichkeiten und seinen Bedürfnissen pädagogisch gefördert, ohne Sitzenbleiben, ohne Noten und ohne Aussonderung.

Die Gemeinschaftsschule ist eine demokratische Schule. Die Achtung der gleichen Menschenwürde aller an Schule Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrkräfte und weiteres Personal) und die Förderung eines demokratischen Miteinanders der Verschiedenen durch gemeinsame Unterrichtung sind die profilbildenden Merkmale der Gemeinschaftsschule.